Wie erreiche ich die Dreescher Werkstätten?
1. Sie können uns eine E-Mail unter info@dreescher-werkstaetten.de schreiben
2. Sie können uns unter unserer zentralen Telefonnummer montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr anrufen: 0385 / 63540
3. Sie können sich darüber hinaus auch direkt an die jeweiligen Haus- und Teamleitungen wenden:
Werkstatt R.-Bunsen-Str. |
0385 / 6354 -210 |
Werkstatt Sacktannen |
0385 / 6354 -310 |
Werkstätten Sigfr.-Marcus-Str. und Handelsstr. |
0385 / 6354 -430 |
Wohneinrichtung Bosselmannstr. |
0385 / 6354 -510 |
Wohneinrichtung J.-Polentz-Str. |
0385 / 6354 -610 |
Wohneinrichtung Querstr. |
0385 / 6354 -710 |
Außenwohngruppen |
0385 / 6354 -530 |
Unterstütztes Wohnen |
0385 / 6354 -520 oder -524 |
Kita |
0385 / 6354 -810 |
Familie und Freizeit |
0385 / 6354 -800 |
Weitere Ansprechpartner finden Sie hier.
Was gilt während des landesweiten Lockdowns?
Während des derzeitigen Lockdowns sind die Werkstätten, der Berufsbildungsbereich und die Tagesstätten nur eingeschränkt geöffnet. Der Werk.Stadt.Laden befindet sich in der Januar-Schließzeit. Die Bewohner der Wohnstätten werden nach unserem Hygienekonzept betreut und können mit Einschränkungen besucht werden. Es gibt besondere Absprachen zur Betreuung bzw. zu Besuchen in der Häuslichkeit.
Wir informieren alle Bewohner, Mitarbeiter, Angehörigen und Betreuer rechtzeitig über die weiteren Abläufe nach dem Lockdown.
Gibt es besondere Regeln neben den allgemein geltenden Hygiene-Regeln?
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass neben den allgemein bekannten Hygieneregelungen in allen Bereichen der Dreescher Werkstätten gGmbH besondere Regeln gelten, u.a.:
- Erfassung der persönlichen Gesundheitsdaten,
- Händehygiene,
- Tragen einer Mund-Nasen-Maske (medizinische Maske oder FFP2-Maske),
- Mindestens 1,5m bis 2,0m Abstand zu anderen Personen halten,
- Hustenetikette einhalten und
- Besuch unserer Einrichtungen nur ohne typische Corona-Symptome, wie u. a. Fieber, trockener Husten und Abgeschlagenheit, Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost
Die Kolleginnen und Kollegen an den einzelnen Standorten werden alle Mitarbeiter und Besucher auf die notwendigen Hygiene- und Präventionsmaßnahmen hinweisen und diese umsetzen.
Wir bitten zudem schon jetzt um Verständnis, dass wir bei Auftreten von Infektionsfällen die Öffnung nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zurücknehmen bzw. weitere Schritte verzögern müssen.
Kann ich jede Betriebstätte der Dreescher Werkstätten betreten, z.B. um meine Waren abzuholen?
Sofern Sie eine unserer Betriebsstätten betreten müssen, bitten wir um eine Absprache und vorherige Anmeldung bei der zuständigen Hausleitung vor Ort.
Sie werden vor dem ersten Betreten:
- in den notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen unterwiesen (dazu gehört auch, dass weiterhin im Gebäude ein Mund-Nasen-Schutz während des Besuchs getragen werden muss, wenn der Mindestabstand von 1,5 - 2 m nicht eingehalten werden kann),
- bestätigen, dass bei Ihnen keine CORONA-spezifischen Symptome vorliegen und Sie keine Kontaktperson oder ansteckungsverdächtig für CORONA sind,
- zur Nachvollziehung von möglichen Kontakt- und lnfektionsketten in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst.
Was sind die Grundlagen für die Öffnung der Werk- und Wohnstätten und wie erfahren Betroffene davon?
Alle Mitarbeiter, Bewohner, Angehörigen, Betreuer oder Besucher informieren wir rechtzeitig, gegebenfalls auch persönlich, über die aktuell geltenden Regelungen.
Grundlage für jeden Schritt der Schließung oder Öffnung sind die dazugehörigen Verordnungen und Erlasse der Ministerien in Verbindung mit den Empfehlungen zur Öffnung sozialer Einrichtungen. Über Aktualisierungen informieren wir Sie immer so rechtzeitig, wie möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, falls es zu zeitlichen Verzögerungen zwischen den Aussagen der Politik, deren Beschluss als gesetzliche Grundlage und der Möglichkeit der Umsetzung in der Praxis bei uns vor Ort kommt.
Wir sehen weiterhin eine schrittweise Vorgehensweise vor, um ein Auftreten von Infektionen zu vermeiden.
Die schrittweise Öffnung der Angebote der Dreescher Werkstätten wird dem Gesundheitsamt bekanntgegeben. Für die Angebote der jeweiligen Bereiche gibt es individuelle Schutzkonzepte.
Welche Bedingungen gelten für die Werkstätten?
Die Werkstätten sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur eingeschränkt geöffnet, das heißt im Sinne der Daseinsfürsorge und bei individueller Betreuungsnotwendigkeit.
Bei Bedarf kontaktieren wir Sie oder Sie melden sich bitte bei ihrem begleitenden Dienst.
Was gilt für den Berufsbildungsbereich?
Der Berufsbildungsbereich befindet sich im Distanzunterricht.
Was gilt für die Tagesgruppen?
Die Tagesgruppen sind eingeschränkt geöffnet, das heißt im Sinne der Daseinsfürsorge und bei individueller Betreuungsnotwendigkeit.
Die Betreuung der Mitarbeiter aus den Wohnstätten erfolgt innerhalb der Wohnstätten.
Kann ich meine/n Angehörige/n in einer Wohneinrichtung besuchen?
Ja, Besuche sind je nach Infektionsgeschehen nach besonderen Besuchsregelungen möglich. Bitte nehmen Sie unbedingt vor einem Besuch telefonisch Kontakt mit der Hausleitung auf!
Der Besucher muss einen negativen PoC-Test oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, nachweisen. Der PoC-Schnelltest wird direkt in der Einrichtung durchgeführt, das ist nur mit Termin möglich.
Das genaue Vorgehen erläutert Ihnen die Hausleitung vor Ort.
Besuche sind nur in den Bewohnerzimmern oder in den Außenbereichen möglich. Andere Räume können nur in Ausnahmefällen an einigen Standorten nach Absprache mit der Hausleitung genutzt werden.
Weitergin gelten die Hygieneregeln (1,5-2m Abstand / alternativ Mund-Nasen-Maske, keine Krankheitssymptome usw., s. oben).
Aktivitäten in Gruppen im Gebäude mit Angehörigen oder sonstigen Dritten sind weiterhin
ausgeschlossen.
Eine Rückkehr von Bewohnern nach Besuchen in der Häuslichkeit ist unter Symptomkontrolle und regelmäßiger PoC-Tests möglich.
Kann ich den familienentlastenden Dienst (FeD), den famlilienunterstützendenden Dienst (FuD) und die Angebote des Bereichs Familie und Freizeit wieder in Anspruch nehmen?
Der familienentlastende Dienst (FeD) ist in der Häuslichkeit in der Betreuung tätig. Bitte wenden Sie sich, wenn Sie Bedarf haben, an Heike Winkler unter Telefon 0385 / 6354 -800
Für den familienunterstützenden Dienst (FuD) und und die Angebote des Fachdienstes Familie und Freizeit (FuF) gilt: Alle Tagesgruppenreisen, Mehrtagesgruppenreisen, Kreativzirkel, sportliche Freizeitmaßnahmen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen einschließlich der Angehörigenarbeit für Menschen mit Behinderung sind derzeit ausgesetzt.
Darf mein Kind in die Kita Dreescher Zwergstätten gehen?
Nach Maßgabe der Landesregierung sollen alle Kinder nach Möglichkeit zu Hause betreut werden. Kinder, deren Eltern es nicht möglich ist, sie zu Hause zu betreuen, können nach Anmeldung die Kita besuchen.
Ein entsprechendes Formular zur Anmeldung des Betreuungsbedarfs ("Selbsterklärung" ohne schriftlichen Nachweis des Arbeitgebers) erhalten Sie durch die Kita.
Wenn zwei Werktage in Folge der Inzidenzwert in Schwerin 200 oder höher ist, wird am darauf folgenden Tag die Kita geschlossen und es findet nur noch eine Notfallbetreuung statt. Hier finden Sie dazu Informationen des Sozialministeriums MV.
Wann ist in unseren Einrichtungen die Impfung gegen Corona geplant?
Die Dreescher Werkstätten gGmbH als Einrichtung für Menschen mit Behinderung ist im bundes- bzw. landesweiten Impfplan für Stufe 2 ("hohe Priorität") vorgesehen. Wann genau diese Impfungen beginnen, ist noch nicht bekannt.
Bisher werden die Menschen einer Impfgruppe in MV direkt durch das Land Mecklenburg-Vorpommern kontaktiert, z. B. per Post. Sollte das bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen der Fall sein, informieren Sie uns bitte, um das weitere Verfahren abzustimmen.
Wir bereiten derzeit für die Menschen in den Wohnstätten bzw. Außenwohngruppen alle notwendigen Unterlagen und Einverständniserklärungen vor. Nach Feststehen des Impfbeginns kann die Schutzimpfung dadurch so schnell wie möglich angeboten und umgesetzt werden. Dafür benachrichtigen wir Sie individuell.
Wo kann ich mich zur Imfung informieren?
Was kann jede/r beitragen?
Grundsätzlich bitten wir Sie, folgende Hygienemaßnahmen zum Schutz Ihrer Angehörigen sowie unserer Kollegen zu beachten und einzuhalten:
- Händehygiene einhalten (gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife, mindestens 30 Sekunden)
Bitte verzichten Sie auf die Begrüßung per Handschlag.
- Mindestens 1,5–2 Meter Abstand zu hustenden und/oder niesenden Personen halten
- Hustenetikette einhalten (z. B. Husten, Niesen in die Ellenbeuge); Taschentücher nur einmal benutzen
- Eine Infektion mit dem COVID-19-Virus führt der WHO zufolge zu Symptomen wie Fieber, trockenem Husten, Abgeschlagenheit oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, auch Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost traten auf. Eine COVID-19-Infektion kann jedoch auch bei völliger Symptomfreiheit vorliegen.
Sofern Sie bei sich diese Symptome feststellen, kontaktieren Sie bitte Ihre hausärztliche Praxis.
Wo bekomme ich weitere und leicht verständliche Informationen?